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Warum?

Rund 150'000 Menschen arbeiten in der Schweiz auf Landwirtschaftsbetrieben. Die Betriebsleitungen machen davon rund einen Drittel aus. 15'000 Mitarbeitende sind Familienmitarbeitende, die Vollzeit arbeiten. Knapp 52'000 Familienmitglieder arbeiten in Teilzeit auf dem Betrieb mit. Familienfremde Angestellte sind knapp 20'000 Vollzeit und rund 16'000 in einem Teilzeitpensum angestellt. Die grösste Gruppe der familienfremden Angestellten stellen die ausländischen Arbeitskräften, in der Mehrzahl die Kurzaufenthalter, dar.

Durch das Einhalten der Vorschriften des landwirtschaftlichen Arbeitsrechtes (inkl. Ausländerregelung und Arbeitssicherheit) lassen sich viele unangenehme Streitigkeiten und die allenfalls daraus resultierenden Kosten verhindern. Auch in diesem Bereich heisst es „vorbeugen ist besser als heilen“ oder mit anderen Worten, wer Angestellte beschäftigt, sollte die arbeitsvertraglichen Vorschriften und die Ausländerregelung kennen und auch einhalten. Es gilt auch daran zu denken, dass zufriedene und motivierte Mitarbeiter ein wichtiges Kapital für den Betrieb sind.